Was die Post bei Wahlen und Abstimmungen leistet
Bei nationalen Wahlen und Abstimmungen beliefert die Post rund 5,5 Millionen Stimmberechtigte und sorgt dafür, dass Wahl- und Abstimmungsunterlagen rechtzeitig bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie wieder bei den zuständigen Behörden eintreffen. Bei eidgenössischen Parlamentswahlen transportiert die Post dafür rund 2000 Tonnen Abstimmungsmaterial durch die ganze Schweiz. Auch künftig können sich die Stimmberechtigten auf diese Leistung verlassen. Per 1. Januar 2027 passt die Post im Rahmen der mit dem Preisüberwacher vereinbarten Preismassnahmen die Preise für bestimmte Geschäftsantwortsendungen an. Die Anpassung betrifft auch rund fünf Prozent aller Wahl- und Abstimmungssendungen; die Mehrheit der Rücksendungen wird bereits heute als Geschäftsantwortsendung A-Post zum Tarif für Einzelsendungen verrechnet. Die briefliche Stimmabgabe bleibt einfach, sicher und zuverlässig möglich.
- Die Schweizerische PostLesezeit 1 Minute

Das Wichtigste in Kürze
Das Wichtigste in Kürze
- Die grosse Mehrheit der Sendungen ist nicht betroffen: Bezogen auf das gesamte Volumen der Wahl- und Abstimmungssendungen auf dem Hin- und Rückweg betrifft die Anpassung rund 5 Prozent der Sendungen. Die Mehrheit der Rücksendungen wird bereits heute als Geschäftsantwortsendung A-Post zum Tarif für Einzelsendungen verarbeitet.
- Die Preisgestaltung entspricht dem tatsächlichen Verarbeitungsaufwand: Die betroffenen Rücksendungen treffen einzeln bei der Post ein und werden entsprechend als Einzelsendungen verarbeitet. Der bisherige Tarif war ursprünglich für gebündelte Massensendungen konzipiert.
- Die Anpassung ist Teil der vereinbarten Preismassnahmen: Die Post passt die Preise per 1. Januar 2027 im Rahmen der mit dem Preisüberwacher vereinbarten Preismassnahmen an. Siehe Medienmitteilung.
Post transportiert vertrauliche Informationen sicher
Ob Stadt oder Bergregion, ob wenige hundert oder Millionen Stimmberechtigte: Die Post bietet Gemeinden und Kantonen schweizweit eine zuverlässige Infrastruktur für den Versand und die Rücksendung von Wahl- und Abstimmungsunterlagen. Die briefliche Stimmabgabe bleibt dabei der zentrale Kanal. Gleichzeitig können Stimmberechtigte in mehreren Kantonen bereits E-Voting nutzen. Mit ihrem E-Voting-System leistet die Post einen Beitrag zu einer lebendigen, digitalen Demokratie und macht, was sie seit über 175 Jahren zuverlässig macht: Sie transportiert vertrauliche Informationen sicher.
Die Post finanziert ihre Dienstleistungen eigenwirtschaftlich und ohne Steuergelder. Gleichzeitig verändert die Digitalisierung das Briefgeschäft grundlegend: Die Briefmengen sinken seit Jahren, während die Kosten für die flächendeckende Infrastruktur auf weniger Sendungen verteilt werden müssen. Die Post vereinfacht und automatisiert darum ihre Prozesse laufend, um effizienter zu werden. Wo das nicht ausreicht, sind Preisanpassungen nötig. Ab dem 1. Januar 2027 betrifft dies auch bestimmte Rücksendungen von Wahl- und Abstimmungsunterlagen.
Konkret bedeutet dies: Bei Wahlen und Abstimmungen gibt es einen Hinweg und einen Rückweg. Bei Rücksendungen als Geschäftsantwortsendung mit Leistungsangebot B-Post kam bisher bei monatlichem Volumen grösser 350 Sendungen ein Tarif zur Anwendung, der für Massensendungen konzipiert war. Dieser entspricht jedoch nicht dem tatsächlichen Verarbeitungsaufwand. Denn im Unterschied zu einer Massensendung treffen die Rücksendungen nicht gebündelt, sondern einzeln bei der Post ein und müssen entsprechend, wie Einzelsendungen verarbeitet werden. Vor dem Hintergrund der sinkenden Briefmenden sieht sich die Post gezwungen, das Produkt den wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen.
Anpassung betrifft nur rund 5 Prozent aller Wahl- und Abstimmungssendungen
Bezogen auf das gesamte Volumen der Wahl- und Abstimmungssendungen auf dem Hin- und Rückweg betrifft die Anpassung nur rund 5 Prozent der Sendungen. Um die Stimmabgabe bis kurz vor der Abstimmung brieflich sicherzustellen, setzen bereits heute viele der Gemeinden und Kantone auf die Geschäftsantwortsendung A-Post. Die Mehrheit der Rücksendungen bei Wahlen und Abstimmungen erfolgen daher heute als Geschäftsantwortsendungen A-Post und werden als Einzelsendung verrechnet.
Die Anpassung erfolgt im Rahmen der mit dem Preisüberwacher vereinbarten Preismassnahmen der Post per 1. Januar 2027 (siehe Medienmitteilung). Die briefliche Stimmabgabe bleibt unverändert möglich. Gemeinden und Kantone können auch weiterhin auf die bewährten Lösungen der Post für Wahlen und Abstimmungen zählen.