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Das E-Voting-System der Post ist seit einem Jahr im Einsatz – die wichtigsten Kennzahlen auf einen Blick

Sicherheit, Teilnahme, Auslastung: die wichtigsten Kennzahlen nach einem Jahr.

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  • Silvana Grellmann|Mediensprecherin|18.06.2024Lesezeit 3 Minuten
© Die Schweizerische Post

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8 Urnengänge

Insgesamt kam das E-Voting-System der Post an acht Urnengängen zwischen Juni 2023 und Juni 2024 zum Einsatz. Die Wahlen oder Abstimmungen fanden auf Gemeindeebene, kantonal und national statt.

4 Kantone

Heute ist E-Voting in vier Kantonen für einen Teil der Stimmberechtigten möglich: Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau haben dafür im März 2023 die Grundbewilligung des Bundesrats erhalten, der Kanton Graubünden im November 2023. Zudem prüft der Kanton Genf die Wiedereinführung von E-Voting mit dem System der Post.

24 Pilotgemeinden

In den Kantonen St.Gallen und Graubünden können in mehreren Pilotgemeinden Stimmberechtigte E-Voting nutzen. Während des letzten Jahrs kamen weitere dazu. Während es im März 2024 zehn Pilotgemeinden in den beiden Kantonen waren, sind es seit der Abstimmung vom 9. Juni 2024 bereits 18 Gemeinden in St.Gallen und sechs Gemeinden in Graubünden.

60 Prozent stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben E-Voting genutzt

Die Stimmberechtigten, die die Möglichkeit haben, E-Voting zu nutzen, tun dies auch. Gerade für Stimmberechtigte im Ausland ist es eine praktische Alternative zur brieflichen Stimmabgabe. Im Durchschnitt haben 60 Prozent der stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben E-Voting genutzt.

0 Sicherheitsvorfälle

Seit dem Ersteinsatz des neuen E-Voting-Systems der Post im Juni 2023 gab es gab es keine Vorfälle, die die Sicherheit der elektronischen Urne beeinträchtigt haben. Die Stimmen in der elektronischen Urne waren jederzeit sicher.

200 000 Franken

Das E-Voting-System mit seinem Programmiercode und der Systemdokumentation steht kontinuierlich unter öffentlicher Prüfung. Dies ist auch rechtlich so vorgegeben. Für ethische Hackerinnen und Hacker, die ohne Vertragsverhältnis Systeme untersuchen, stellt die Post in einem sogenannten «Bug-Bounty-Programm» finanzielle Belohnungen in Aussicht. Das ist ein Programm, bei dem Computerfachleute eingeladen werden, IT-Systeme auf Sicherheitslücken zu überprüfen. Im Gegenzug erhalten sie für entdeckte Schwachstellen eine Belohnung. Seit dem Start des Programms zu E-Voting im Jahr 2021 hat die Post für bestätigte Schwachstellen rund 200 000 Franken ausbezahlt.

55 000 Angriffe im Rahmen des Intrusionstests

Am 17. Juni 2024 startete der dritte öffentliche Intrusionstest. Dies ist eine zusätzliche Testmöglichkeit und ein Element des Bug-Bounty-Programms. Er dauert bis am 3. Juli 2024. Ethische Hackerinnen und Hacker sowie Computerspezialistinnen und -spezialisten greifen in diesem Rahmen das E-Voting-System an. Fündigen Fachleuten winken Belohnungen: Die Post zahlt für die Meldung einer Schwachstelle je nach Schweregrad bis zu 250 000 Franken. Am Intrusionstest 2023 ist es trotz 55 000 Angriffen von rund 2600 Fachleuten aus der ganzen Welt niemandem gelungen, in das System einzudringen.

Release 1.4

Seit der Premiere vor einem Jahr hat die Post ihr System, den Betrieb und die Supportprozesse stetig überprüft, um sie zu verbessern. So konnte sie zusammen mit den Kantonen den reibungslosen Betrieb für die vergangenen Urnengänge sicherstellen. Auch das System entwickelt sie stetig weiter. Die neuste Systemversion wird aktuell von den unabhängigen Expertinnen und Experten im Auftrag des Bundes geprüft. Der neue Release bringt u. a. Verbesserungen in der Nutzerführung für Kantonsmitarbeitende mit sich und soll ab September 2024 zum Einsatz kommen.