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Der digitale Brief und Google – das sind die Fakten

Der digitale Brief und Google – das sind die Fakten

Wie gewährleistet die Post die Sicherheit der Digitalen Briefe und die digitale Souveränität der technischen Plattform? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

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Warum wählt die Post für die Verarbeitung der digitalen Korrespondenz einen US-Dienstleister?

Das Wichtigste zuerst: Der Schutz des Post- und Briefgeheimnisses hat für die Post höchste Priorität.  Der Digitale Brief wird in der Schweiz verarbeitet und gespeichert (Google-Cloud in Rechenzentren in der Schweiz). Die Plattform erfüllt die Vorgaben der Postverordnung. Die Systemarchitektur wurde einer Datenschutz-Folgenabschätzung beim EDÖB unterzogen und von der Postcom geprüft.

Kriterien für die Auswahl der Technologie sind insbesondere die hohe Skalierbarkeit für die Verarbeitung grosser Sendungsvolumen sowie ein sehr hohes Sicherheitsniveau. Moderne Cloud-Infrastrukturen führender Anbieter gehören zu den am stärksten geschützten IT-Infrastrukturen weltweit.

Was bedeutet das in Bezug auf die digitale Souveränität?

Der Digitale Brief wird in der Schweiz verarbeitet und gespeichert. Die Plattform für den Digitalen Brief ist gemäss offenen Architekturprinizipien entwickelt. So bleibt die Post unabhängig von den Infrastruktur-Lieferanten und kann einen Anbieter-Wechsel technisch möglichst einfach realisieren. In der Cloud werden Daten ausschliesslich verschlüsselt gespeichert. Eine Entschlüsselung durch den Cloud-Betreiber Google ist technisch ausgeschlossen, da die Schlüsselverwaltung getrennt vom Cloud-Anbieter erfolgt.

Aber damit kann Google doch meinen digitalen Brief lesen?

Nein, Google kann nicht auf den Inhalt von digitalen Briefen zugreifen. Das ist durch das Sicherheitsmodell ausgeschlossen. Die Schlüsselverwaltung erfolgt mandantenspezifisch über ein von der Post kontrolliertes Key-Management-System. Ein Zugriff durch den Infrastrukturbetreiber (Google) auf lesbare Briefinhalte ist damit nicht möglich – auch wenn Google durch Dritte zur Herausgabe von Daten aufgefordert würde.

Warum ist keine End-to-End Verschlüsselung möglich?

Die Vorgabe des Bundes ist, dass die Post den Digitalen Brief mit hybridem Zustellsystem anbieten muss. Für die physische Zustellung kommt es zum Druck des digitalen Briefes. Dafür muss die Post im Stande sein, die Sendung temporär zu entschlüsseln. Mit dieser Vorgabe des Bundes ist eine End-to-end Verschlüsselung nicht möglich. Die Entschlüsselung erfolgt nicht auf der Cloud-Infrastruktur, sondern lokal beim zertifizierten Druckpartner. Klartextinhalte werden beim Druckpartner nicht dauerhaft gespeichert, sondern nach Abschluss der Produktion verworfen. Weitere Informationen zu den Vorgaben des Bundes betreffend hybrides Zustellsystem sind in der Erläuterung zur Postverordnung zu finden.

Apropos Druck: Dann kann also der Druckpartner der Post die Briefe lesen?

Die Post sowie beigezogene Dritte wie die Druckpartner unterstehen dem Post- und Fernmeldegeheimnis. Beim Digitalen Brief kommt es zum Druck für die physische Zustellung, wenn ein Empfänger keine digitale Post wünscht. Für den Druck arbeitet die Post mit zertifizierten Druckpartnern zusammen (ISO 9001 für Qualitätsmanagement und ISO 27001 für Informationssicherheit und IT-Prozesse). Der Druck erfolgt automatisiert. Die Druckpartner sind vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet. Alle Mitarbeitenden unterzeichnen spezifische Geheimhaltungserklärungen und werden zu den Pflichten regelmässig sensibilisiert und geschult. Zusätzlich gelten verschiedene Vorgaben zur physischen Sicherheit (z.B. autorisierter Zugang und Handy- und Kameraverbot).

Und wie viele digitale Brief wurden bereits verschickt?

2025 waren es 5,1 Mio. Sendungen via «Meine digitale Post», das entspricht einer Zunahme von +60,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dieses Volumen nimmt monatlich zu, für eine konsolidierte Aussage zur Mengenentwicklung im 2026 ist es noch zu früh (Lancierung Digitaler Brief per 1.4.2026 mit Inkrafttreten der neuen Postverordnung).

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