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Die Filialen mit Partner in 5 Fragen erklärt

Das Konzept «Filialen mit Partner» einfach erklärt.

Lesezeit 4 Minuten

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1. Was genau ist eine Filiale mit Partner?

Eine Filiale mit Partner ist quasi eine «shop in shop»-Lösung: Die Post geht eine Partnerschaft mit einem stationären Geschäft in der jeweiligen Gemeinde ein und bietet dort praktisch alle ihre Dienstleistungen weiter an. Geführt wird dieses Angebot von den Betreibenden des Geschäftes. Dieses Format kommt an den Orten zum Zug, wo die Post keine eigenbetriebenen Filialen führt. Selbstverständlich untersteht auch das Partnerpersonal dem Post- und Bankgeheimnis. Partnerlösungen bieten attraktive Öffnungszeiten (mindestens 30 Stunden pro Woche und mehr) und für Briefe und Pakete ein Grundsortiment, das die täglich nachgefragten postalischen Dienstleistungen abdeckt. Der grösste Vorteil liegt sicher darin, dass man so den Kundinnen und Kunden ein erweitertes Leistungsangebot bieten kann. Das Modell bewährt sich. Das zeigt die Tatsache, dass die Partnerschaften vielerorts bereits seit mehreren Jahren bestehen.

Postdienstleistung an der Kasse eines Detailhandelsgeschäfts. Eine Person übergibt ein Couvert an die Kassierkraft, die ein Lesegerät in der Hand hält. Auf dem Tresen liegen Snacks, im Hintergrund Regale mit Lebensmitteln und ein Schild ‚Aktion‘.

2. Wo sind die Filialen untergebracht?

Das Format ist bewusst offen und flexibel gehalten, solange gewisse Bedingungen eingehalten werden. Der Partner muss zum Beispiel eine juristische Person sein, oder an mindestens fünf Tagen geöffnet haben. Die bestehenden Filialen mit Partner befinden sich folglich in unterschiedlichen Geschäften, am meisten aber in Dorfläden, wie dem Volg, oder in Supermärkten. Es gibt auch Filialen in Gemeindeverwaltungen, Apotheken oder Tourismusbüros. Einen besonders originellen Partner hat die Postfiliale in Môtiers, Kanton Neuenburg. Dort kann man nämlich die eigenen Briefe und Pakete im «Maison de l’Absinthe» aufgeben.

3. Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen der Post und ihren Partnern genau aus?

Der Partner stellt der Post die nötigen Flächen und Räumlichkeiten zur Verfügung, damit die postalischen Dienstleistungen im Geschäft des Partners erbracht werden können. Die Post ihrerseits baut die notwendige Infrastruktur auf, inklusive IT, organisiert die Schulungen des Personals und entschädigt das Partnergeschäft kostendeckend für die Aufwände. Einerseits erhalten die Filialen mit Partner eine fixe Vergütung, die sich nach ihren lokalen Gegebenheiten (z.B. Parkplatzsituation, Betreuung anderer Formate wie My Post 24-Automaten oder Geschäftsschalter usw.) richtet. Zudem erhalten sie auf dem Umsatz für alle über ihre Kasse einkassierten Transaktionen eine variable Entschädigung. Für Sendungen ohne Kassageschäft wie vorfrankierte Sendungen bezahlt die Post eine Stückentschädigung. Dieses Vergütungsmodell wurde in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern erarbeitet.

Postdienstleistung an der Kasse eines Detailhandelsgeschäfts. Auf dem Tresen liegt ein Paket mit der Aufschrift ‚ökologisch‘. Eine Person steht mit zwei Kindern am Schalter, während die Kassierkraft ein Lesegerät hält. Im Hintergrund Regale mit Lebensmitteln und ein Schild ‚Aktion‘.

4. Was können Filialen mit Partner? Was nicht?

Es gibt über 1200 Partnerfilialen in der ganzen Schweiz. Sie bieten alle täglich nachgefragten Dienstleitungen einer eigenbetriebenen Postfiliale an, so zum Beispiel:

  • Das Aufgeben von Briefen und Paketen für das In- und Ausland
  • Das Abholen von avisierten Sendungen
  • Der Kauf von Briefmarken.

Kundinnen und Kunden können in Partnerfilialen über 90% des genutzten Dienstleistungsangebots der Post nutzen.

Was nicht geht:

  • Einzahlungen in Filialen mit Partner sind nur bargeldlos möglich, dies aus Sicherheitsgründen und wegen Vorgaben des Geldwäschereigesetzes.
  • Bargeldbezüge sind zwar bis 500 Franken möglich, aber abhängig vom Kassenbestand des Partners. Garantiert sind 50 Franken.
  • Die Platzverhältnisse in einer Filiale mit Partner sind teilweise beschränkt und eignen sich nicht für die Aufgabe von zum Beispiel grösseren Paketmengen oder Sperrgut.

5. Wie kommt das Angebot an?

Die Zusammenarbeit mit unseren Partnern hat sich bewährt. Viele Partner sind bereits mehrere Jahre dabei. Bei den Postkundinnen und -kunden sind die Partnerfilialen übrigens genau so beliebt, wie die eigenbetriebenen Filialen. Dies zeigen die Ergebnisse der Kundenzufriedenheitsumfragen, die wir quartalsweise durchführen. Geschätzt werden die längeren Öffnungszeiten und die praktische Lage, beispielsweise im Dorfladen, in der Bäckerei oder in sozialen Einrichtungen. Auch bei den Partnern führen wir diese Zufriedenheitsumfragen durch und auch dort sehen wir eine hohe Zufriedenheitsquote.

Die Post wählt einen Partner im Dialog mit den Behörden der jeweiligen Gemeinde. Damit ein Geschäft sich für eine Partnerschaft mit der Post eignet, muss es gewisse Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • juristische Person
  • mindestens an fünf Tagen und während mindestens 30 Stunden die Woche geöffnet
  • keine Betriebsferien
  • Partnerangebot ist mit Postangebot kompatibel

Auch die Einschätzung der Gemeinde ist wichtig (z. B. die Akzeptanz des Partners bei der örtlichen Bevölkerung, Erfahrungen bezüglich Kundenfreundlichkeit und Zuverlässigkeit usw.)

Wer sich für eine Partnerschaft interessiert, kann sich hier weiter informieren.