Die Post liefert tonnenweise Demokratie an die Haustür
Millionen Wahlcouverts pünktlich zustellen und Rücklauf meistern – eine logistische Meisterleistung.

Einmal hin …
Für die anstehenden Parlamentswahlen galten zum zweiten Mal schweizweit einheitliche Lieferfristen. Die Post musste deshalb die mehr als 5 Millionen Wahlcouverts innert einer Woche verarbeiten – zusätzlich zu allen anderen Briefen an diesen Tagen. Um das zu schaffen, liefen die Sortiermaschinen fast zwei Wochen lang nonstop Tag und Nacht – was die Kapazitäten von Mensch und Maschine voll auslastete. Zu Höchstleistungen liefen auch die Pöstler auf. Sie machten die Feinverteilung vor Ort. Die Briefe mit den Wahlunterlagen für die Parlamentswahlen sind für sie im wahrsten Sinne des Wortes «dicke Post», wiegt jedes einzelne Couvert doch bis zu einem halben Kilo. Ausser man wohnt im Kanton Appenzell Innerrhoden, denn da wurde der Ständerat bereits am 30. April 2023 an der Landsgemeinde gewählt. Die Innerrhoder erhielten im Gegensatz zu anderen Kantonen ein geradezu dünnes Wahlcouvert. Das der Berner dürfte wohl das dickste gewesen sein, weil darin zusammen mit den Wahlunterlagen auch gleich noch die politischen Empfehlungen der Parteien und Kandidaten mit in den Briefkasten wanderten.
… und wieder zurück
Alle Wahlunterlagen pünktlich zu verteilen, ist das eine – anschliessend strömt ein beachtlicher Teil davon wieder per Post zurück. Weil rund die Hälfte der Wählerinnen und Wähler brieflich abstimmt, muss die Post für den Rücklauf nochmals zünftig die Ärmel hochkrempeln. Je nach Wahlbeteiligung gehen mehr als eine Million Wahlcouverts mit ausgefüllten Stimmzetteln wieder per Post zurück an die Gemeinden. Damit die Stimmen rechtzeitig dort eintreffen und ausgezählt werden können, müssen die Wählenden ihr Wahlcouvert unbedingt rechtzeitig abschicken. Die Post empfiehlt, die Stimm- und Wahlzettel frühzeitig zurückzusenden. Am besten so, dass die Abstimmungscouverts bis spätestens am Freitag, 20. Oktober, bei der jeweiligen Gemeinde eintreffen. Ausserdem müssen die Absender, also die Wählenden, beachten, dass die richtige Adresse im Sichtfenster des Couverts zu sehen und der Brief korrekt und ausreichend frankiert ist.

Rund 2000 Tonnen Abstimmungsmaterial fristgerecht für die Parlamentswahlen vom 22. Oktober zu verschicken und pünktlich auszuliefern, ist eine logistische Meisterleistung. Konkret heisst das, fast 400 Lastwagen- oder Waggonladungen an Couverts in jede Stadt, jedes Dorf und in den hintersten Winkel der Schweiz zu verteilen.
Parlamentswahlen vom 22. Oktober 2023
Welche Termine gilt es zu beachten?
- Verschicken per A-Post: Das Wahlcouvert mit Stimm- und Wahlzettel spätestens am Donnerstag, 19. Oktober 2023, an die Gemeinde abschicken.
- Verschicken per B-Post: Das Wahlcouvert mit Stimm- und Wahlzettel bis spätestens am Dienstag, 17. Oktober 2023, an die Gemeinde abschicken
Bitte beachten: Schauen Sie genau auf die Leerungszeiten des Briefeinwurfs und den Annahmeschluss für Briefe bei Ihrer Postfiliale. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie unsere Mitarbeitenden am Schalter – sie geben gerne Auskunft.
Achtung: Am Mittwoch, 18. Oktober, oder später aufgegebene B-Post-Sendungen treffen erst nach dem Wahlwochenende bei der Gemeinde ein. Die Stimmen sind damit ungültig! Grundsätzlich übergibt die Post auch zu spät verschickte Wahlcouverts den Gemeinden. Diese können zu spät eintreffende Stimmen aber nicht mehr mitzählen.
Neues E-Voting-System der Post zum ersten Mal bei eidgenössischen Wahlen im Einsatz
Mit dem postalischen Versand transportiert die Post sensible Daten und Inhalte – wie auch bei allen brieflichen Stimmabgaben Wahl-/Abstimmungsdokumente zwischen Bürger/innen und Behörden. Doch immer mehr Menschen wollen ihren Alltag online und unkompliziert erledigen. Dank dem E-Voting-System der Post können neu seit Juni ausgewählte Personen in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau digital abstimmen. Der Bundesrat hat im Frühjahr eine entsprechende Grundbewilligung erteilt.
Mit dem E-Voting-System digitalisiert die Post, was sie bereits seit Jahren erfolgreich und zuverlässig macht: vertrauliche Informationen sicher transportieren. Dabei hat die Post in den letzten Jahren sehr viel in die Sicherheit des Systems investiert und ein E-Voting-System mit vollständiger Verifizierbarkeit entwickelt. Das E-Voting-System wurde in den letzten Monaten erneut auf Herz und Nieren geprüft: 2’650 Hackerinnen und Hacker haben in einem öffentlichen Intrusionstest versucht, Schwachstellen im E-Voting-System zu entdecken. Trotz den rund 55’000 Angriffen gelang es aber niemandem, in das E-Voting-System oder gar in die elektronische Urne einzudringen.
Und so funktioniert das E-Voting
Die Stimmberechtigten in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau, die E-Voting nutzen können, erhalten zusätzlich zu den üblichen Abstimmungsunterlagen individuelle Sicherheitscodes für die elektronische Stimmabgabe. Damit können sie sich auf der E-Voting-Plattform ihres Kantons anmelden und elektronisch abstimmen. Alle Informationen, die während der Stimmabgabe übermittelt werden, sind anonymisiert und dank einer «End-to-End- Verschlüsselung» geschützt. Die vom Kanton eingesetzte Wahlkommission kann den gesamten elektronischen Abstimmungsprozess überprüfen. Das E-Voting-System der Post verfügt damit über die sogenannte vollständige Verifizierbarkeit. Rückschlüsse von der Stimme auf die stimmberechtigte Person sind zu keiner Zeit möglich.
Mehr Informationen
Abschlussbericht 2023 öffentlicher Intrusionstest E-Voting-System der Post
Unabhängige Prüfung: Antwortbericht der Schweizerischen Post