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Briefe digital verschicken und empfangen: Das ist ab dem 1. April für alle möglich

Der sichere und vertrauliche Transport von Informationen gehört zum Selbstverständnis der Schweizerischen Post – sei es physisch oder digital. Ab dem 1. April 2026 gehört auch die Dienstleistung Digitaler Brief zur postalischen Grundversorgung. Alle Privatkundinnen- und Kunden haben jetzt die Möglichkeit, digitale Briefe ganz einfach in der Post-App aufzugeben oder zu empfangen. Die wichtigsten Infos auf einen Blick.

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Ab dem 1. April 2026 ermöglicht es die Schweizerische Post allen Privatkundinnen und Privatkunden in der Schweiz, digitale Briefe zu verschicken und zu empfangen. Die Dienstleistung ist fortan auch gesetzlich vorgesehen und gehört zur postalischen Grundversorgung. Damit passt sich die Post den sich verändernden Gewohnheiten der Kundinnen und Kunden an.

Was ändert sich konkret am 1. April 2026?

Alle Privatkundinnen und Privatkunden in der Schweiz können Briefe digital aufgeben und empfangen – zum Beispiel am PC oder in der Post-App auf dem Smartphone. Sie können sich dort unter «Meine digitale Post» gratis für den Empfang von digital aufgegebenen Briefen registrieren. Digitale Briefe empfangen ist – wie in der physischen Welt – kostenlos. Und: Wer nichts unternimmt, erhält seine Post weiterhin wie gewohnt von der Pöstlerin oder dem Pöstler im Briefkasten. Wenn jemand einen digitalen Brief versenden möchte, lädt er ihn zum Beispiel als PDF-Datei hoch. Der Versand kostet 40 Rappen. Ist eine physische Zustellung gewünscht, kostet die B-Post für den Absender 1.45 Franken und die A-Post 1.65 Franken (bei einem Couvert C5). Darin enthalten sind neben dem Porto auch die Kosten für Druck und Papier.

Wieso braucht es digitale Briefe?

Die Post will den Menschen, Unternehmen und Behörden den Alltag mit einfachen und zuverlässigen Lösungen erleichtern. Nicole Burth, Mitglied der Konzernleitung der Post und Leiterin des Bereichs Digital Services, bekräftigt: «Wir wollen die Schweiz auf einem schrittweisen digitalen Wandel begleiten. Deshalb bieten wir den Kundinnen und Kunden die Wahl und verbinden die analoge und die virtuelle Welt». Sie ergänzt: «Der Digitale Brief ist eine sichere Lösung, weil er mehr ist als eine E-Mail: Absender und Empfänger sind mit ihrer postalischen Adresse verifiziert. Und ein reguliertes digitales Siegel zeigt, dass der Inhalt des Briefes nicht verändert wurde.»

So funktioniert der Digitale Brief von A bis Z

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Was ist Teil der gesetzlichen Grundversorgung und was nicht?

Teil der Grundversorgung ist der Digitale Brief mit hybridem Zustellsystem. Wieso hybrid? Wenn ein Absender einen digitalen Brief aufgibt und der Empfänger keine digitalen Briefe empfangen will, wird der Brief ausgedruckt, in ein Couvert verpackt und als klassische A- oder B-Post verschickt. Ebenfalls Teil zur Grundversorgung gehört der Digitale Brief mit erhöhter Verbindlichkeit (ePost Plus). Dieses Angebot liefert dem Absender eine Zustell- und eine Abrufbestätigung oder eine Meldung, falls der Brief nach sieben Tagen nicht abgerufen wurde. Nicht zur gesetzlichen Grundversorgung hingegen gehört der Scanning-Service: Dieses Zusatzangebot können Kundinnen und Kunden abonnieren, wenn sie wünschen, sämtliche Briefpost digital zu erhalten – also auch solche, die der Absender physisch aufgibt. In diesem Fall erhalten die Empfänger die physische aufgegebene Briefpost gescannt.

Weiterführende Informationen zum Digitalen Brief gibt es hier: 6 Fragen zum Digitalen Brief

Alle Infos rund um die Digitale Post gibt es hier: Meine digitale Post – Ihre Post digital empfangen und verwalten